Neue Verordnung lässt Stevia endlich als Süßungsmittel zu

Was so lange gedauert und Verbraucher wie Händler verunsichert hat, soll nun endlich der Vergangenheit angehören. Stevia, auch Honigkraut genannt, ist als kalorienfreier Süßstoff sehr beliebt, war bisher aber nicht als Lebensmittel zugelassen.

NEUE EU-VERORDNUNG ZU STEVIOLGLYKOSID

Was ist Stevia

Mit der EU-Verordnung Nr. 1131/2011 vom 12.11.2011 wurde Stevia, beziehungsweise Steviolglykosid, das aus den Blättern der Stevia-Pflanze gewonnene Süßungsmittel, als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen (auch nachzulesen im Amtsblatt L 295/205 der Europäischen Union). Die Regelung ist am 02.12.2011 in Kraft getreten. Steviolglycosid wird auf Lebensmittelverpackungen mit dem Namen E960 gekennzeichnet. Die genaue Angabe der Zusatzstoffe durch E-Nummern oder den ausgeschriebenen Namen ist in der EU verpflichtend, um die Inhaltsstoffe transparent darzustellen und die Verbraucher zu schützen, auch nachzulesen in der aktualisierten Liste “Lebensmittelzusatzstoffe in der EU”.

Der Wunsch nach der Zusetzung von kalorienfreien Süßungsmitteln pflanzlicher Herkunft ist bei vielen Herstellern seit Jahren sehr groß, Stevia wäre daher schon früher bei vielen von ihnen das Mittel der Wahl gewesen. Da Stevia 300-mal stärker süßt als Zucker, scheint es ideal zu sein für kalorienreduzierte Getränke, Süßigkeiten und Milchprodukte. Doch erst im April 2010 räumte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) gesundheitliche Bedenken gegenüber der Verwendung von Stevia aus.

UNTERSCHIEDLICHE STEVIA QUALITÄTEN

Doch auch wenn in Japan und Zentral- und Südamerika die Stevia-Pflanze seit vielen Jahren als Süßungsmittel verwendet wird, bleiben Bedenken bei der häufigen Verwendung. Es besteht die Gefahr, dass die Verbraucher nicht wissen, mit welchen Mengen Stevia sie in Zukunft konfrontiert werden, obwohl die Efsa eine Tagesdosis von mehr als 4 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht als kritisch betrachtet. Gerade Kinder, die viele gesüßte Softdrinks trinken, könnten die Dosis schnell überschreiten. Möglicherweise könnten daher in der Zukunft die Mengenangaben der enthaltenen Steviolglykoside für die Hersteller verpflichtend werden.

Auch denjenigen, die bereits vor der Zulassung Steviaprodukte verwendet haben (als Dünger, Kosmetik o. ä. getarnt), sei weiterhin geraten, Überdosierungen zu vermeiden.

Eine mögliche weitere Gefahr könnte sein, dass enorme Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Herkunft der Pflanze bestehen, die Verarbeitung aber über den Preis entschieden werden wird. Verbrauchern wird deshalb geraten, auf ein Herkunftszertifikat zu achten und das Stevia aus Paraguay dem aus Fernost vorzuziehen. Bleibt zu hoffen, dass die EU für eine vollständige Aufklärung der Verwendung des Süßungsmittels sorgen kann.