Das Honig-oder Süßkraut (Stevia rebaudiana) wird seit Jahrhunderten in Südamerika angepflanzt und verzehrt. Ihren Ursprung hat dieses Kraut in Paraguay und wird dort traditionell zum Süßen von Getränken und Speisen genutzt. In seinen Blättern sind Terpenverbindungen enthalten, die hundertfach süßer sind als unser weißer Zucker. Der Vorteil von Stevia ist, dass es keinerlei Kalorien enthält und keine gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen (wie zum Beispiel Karies oder Diabetes) verursacht. Die gesundheitsfördernde Wirkung, die Stevia nachgesagt wird, so zum Beispiel Herz-und Kreislaufstärkung, Blutdrucksenkung konnten zwar wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen werden, der Süßstoff ist allerdings in Europa auch noch nicht lange auf dem Markt.
In Deutschland dürfen Produkte, die aus Stevia hergestellt werden, bislang nur als Dentalpflege oder Badezusatz verkauft werden (mit Ausnahme der Blätter).
Während in Japan schon Anfang der 80er Jahre ein landesweiter Verbrauch von 2000 Tonnen Stevia pro Jahr registriert wurde, bereitete die Einfuhr und Entdeckung der Pflanze in Amerika einige Probleme. Gleich zwei Wissenschaftler stellten in den 80er Jahren mutagene Wirkungen des Steviols fest, das bedeutet, dass das Erbgut von Organismen verändert werden könnte.
Langwierige Tests und Studien waren die Folge, um die Unbedenklichkeit von Stevia nachweisen zu können.
2007 reichte die Coca-Cola Company schließlich 24 Patente ein, die Stevia auf dem amerikanischen Markt als Süßstoff einführen sollten. Hieran wird deutlich, dass es bei dem pro und contra für Stevia rebaudiana nicht zuletzt um wirtschaftliche Aspekte geht.
2008 wurde Steviol in Australien, Neuseeland und der Schweiz als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und bald darauf gab auch die US-amerikanische Food and Drug Administration ihre Zustimmung für Rebaudosid-A als Süßungsmittel. Die FDA konstatierte, Stevia sei ein “unbedenkliches Lebensmittel mit hohem Nährwert” !
Seither ist Stevia als Nahrungsergänzungsmittel in den USA auf dem Markt.
Kritische Stimmen merken an, dass die Zulassung durch die FDA in Amerika sich auschließlich auf spezielle Produkte der Multikonzerne Cargill und Merisant beschränke. Durch deren Monopolstellung müssten andere Unternehmen, die in Amerika zum Beispiel Lebensmittel für Diabetiker aus Stevia herstellen möchten, relativ hohe Lizenzgebühren an Cargill (Süßstoff für Coca Cola) und Merisant (Süßstoff für Pepsi) zahlen, da diese die Patentrechte besitzen.
Es gelte daher, in Europa eine solche Entwicklung zu verhindern.
Es gibt Steviaprodukte nicht nur in Pulver-, Tropfenform oder als Tabs, sondern auch ihre Blätter werden nach Gewicht verkauft.
Die getrockneten Blätter werden zerkleinert und als Pulver oder Tee im Internet oder in Apotheken angeboten. Seit der Europäische Gerichtshof im April 2011 entschieden hat, dass getrocknete Blätter der Steviapflanze zu Teemischungen verarbeitet werden können, darf der deutsche Verbraucher ganz legal die natürliche Süße genießen. Pulver, Tropfenlösung oder Tabs aus Stevia werden dagegen weiterhin nur als kosmetische Zusätze verkauft.